Bereits zum siebten Mal fand im Juni dieses Jahres das Afrikanische Kulturfest in Frankfurt/Main statt, es stand unter dem Motto „Einbinden statt ausgrenzen“. Dies galt besonders für die Podiumsdiskussion zum Thema Racial Profiling. Denn mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz darf die Bundespolizei auf bestimmten Zugstrecken Reisende aufgrund ihrer Hautfarbe und eines „ausländischen“ Erscheinungsbildes ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
von Kai Budler
Das sah offenbar auch der Bundespolizeibeamte Matthias M. so, als er den Kasseler Studenten im Dezember 2010 aufforderte sich auszuweisen. Vor Gericht erklärte der Beamte freimütig, dass es dabei natürlich um die Hautfarbe des Mannes gegangen sei. Dabei hatte die Bundesregierung noch im vergangenen Jahr erklärt, bei rechtmäßigen verdachtsunabhängigen Kontrollen dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Personen nach Herkunft, Hautfarbe oder Religion geben. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss hatte diese Kontrollpraxis bereits 2009 als menschenrechtswidrig eingestuft. Auch die Bundespolizei hatte erst im Oktober 2011 versichert, dass bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen ethnische Gesichtspunkte keine Rolle spielen und dabei auf den Schengener Grenzkodex verwiesen. Angefragt hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Leiterin Christine Lüders erklärte nach dem Koblenzer Urteil: „Es hat schwere Folgen für das Zusammenleben in Deutschland und unser Bemühen um Verhinderung von Diskriminierung, wenn die Polizei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert (…) Dass das Gericht polizeiliche Ausweiskontrollen aufgrund der Hautfarbe als geringfügigen Eingriff bezeichnet, geht für uns an der Lebenswirklichkeit vorbei“.
Trotz dieser klaren Positionierung beschreibt eine solche Kontrollpraxis die Alltagserfahrung vieler Menschen mit einer nicht weißen Hautfarbe in Deutschland, heißt es auf dem Podium in Frankfurt. Tahir Della, Vorstandsmitglied der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), bemängelt: „Es ist kein neues Problem, aber in der Öffentlichkeit meist unbekannt“. Dies gilt auch europaweit, wie der Blick auf eine Sammelklage zeigt, die in Frankreich anhängig ist. Auch Bipblab Basu von der Berliner Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt „ReachOut“ beobachtet kontinuierlich eine solche Kontrollpraxis. Mit der Initiative „Cop watch“ sammelt er die Fälle und berät die Betroffenen. Im Rechtsstreit aber, sagt Basu, würden nur Einzelfallentscheidungen gefällt, die Systematik dahinter werde so verschleiert. Er fordert eine Dokumentation der in seinen Augen rassistischen Kontrollen mit anschließender Auswertung durch eine unabhängige Kontrollinstanz. Die konkreten Kriterien für eine solche Instanz haben erst kürzlich fünf Bürgerrechtsbewegungen vorgelegt, darunter „Amnesty International“ und die „Humanistische Union“.
Die Initiativen und Organisationen hoffen nun auf die Berufungsverhandlung zu dem Koblenzer Urteil vor dem Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltunsgericht am 29.10.2012. Zumindest der Beschluss zur Zulassung der Berufung lässt eine andere Sicht der Richter in der Sache erkennen. Die in dem Schreiben festgehaltene Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird üblicherweise nur gewährt, wenn die die Erfolgsaussichten der Klage „im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht verneint werden können“. Gute Chancen also für einen anderen Ausgang in der zweiten Instanz.
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