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Montag, 29. Oktober 2012
Keine Gesichts-OP für Transsexuelle
Keine Gesichts-OP für Transsexuelle: Eine gesetzliche Krankenkasse muss keine Kinn-, Nasen- und Augenbrauen-Operation für eine transsexuelle Patientin bezahlen, entschied das Sozialgericht Heilbronn. Damit scheiterte die Klägerin am Begehren, die Kosten für ein „weibliches Kinn“ durch die Kasse in Höhe von 4000 Euro finanzieren zu lassen...
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