Freitag, 26. Oktober 2012

Störerhaftung im Bundestag

Störerhaftung im Bundestag:
Gestern Abend hat zu später Stunde der Deutsche Bundestag theoretisch über das Problem der Störerhaftung diskutiert. Praktisch wurden die Reden kurz vor Ende des Plenartages vorab zu Protokoll (Top 42, Seite 276) gegeben, weil man sonst kurz vor Mitternacht darüber hätte diskutieren müssen. Das zeigt auch etwas den Stellenwert, den der Deutsche Bundestag dem Thema gibt.
Konkret ging es um einen Antrag und einen Gesetzesentwurf. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag “Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen” die Bundesregierung auf, endlich etwas zu unternehmen und verschiedene Wege zur Lösung der Störerhaftung-Frage zu evaluieren. Dieser Antrag lehnt sich stark an den von uns kritisierten Antrag des Bundesrats zum gleichen Thema an, lässt aber die kritisierten Punkte an entscheidenden Stellen fallen. Das freut uns!
Die Linksfraktion geht weiter und hat, mit teilweise veränderter Begründung, unseren Gesetzesvorschlag vom Digitiale Gesellschaft e.V. als konkreten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung eingebracht. Die Diskussion wird im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fortgeführt, wohin sie überwiesen wurde.
Der erste Sprecher war Andreas G. Lämmel (CDU/CSU). Er sah für Gewerbetreibende kein Problem, denn für die sei das Problem ja schon gelöst, sie müssten einfach Nutzer identifizieren, sonst seien sie selbst schuld, wenn sie z.B. als Cafe das WLAN für die Gäste öffnen:
“Was die Providerhaftung nach dem Telemediengesetz anbelangt, so sind kleine Gewerbetreibende wie Internetcafés mit kostenfreiem WLAN-Angebot bereits jetzt von der Haftung für Missbrauch durch Dritte befreit. Denn in diesen Fällen – wie auch bei sehr großen Providern mit sehr vielen Nutzern – lässt sich der Verursacher durch technische Nachweismöglichkeiten identifizieren. Der Gewerbetreibende ist natürlich verpflichtet, bei ersten Anzeichen eines Missbrauchs geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sich seine Freistellung von der Haftung zu erhalten. Tut er dies nicht, muss auch er mit Konsequenzen rechnen.”
Rechtlich ist das blanker Unsinn: Die Identifikation eines Nutzers schützt in keiner Weise gegen eine Abmahnung – nicht zuletzt, weil ja der Abmahnende vorab gar nicht weiß, was sich hinter einer IP verbirgt, ob ein privater Abschluss, ein offenes WLAN oder ein WLAN mit Nutzer-Identifikation. Und selbst wenn man als WLAN-Betreiber den tatsächlich verantwortlichen Nutzer namentlich benennen könnte, so kann man nur hoffen, dass sich z.B. eine Abmahnkanzlei dann an ihn wendet – die sog. Störerhaftung bleibt in Prinzip bestehen.
Interessant fand ich seine Einschätzung zur Technologiefolgeabschätzung:
“Neben diesen rechtlichen Aspekten wird aber das Potenzial des offenen WLAN überschätzt. Die große Mehrheit der Nutzer nutzt UMTS, 3G, als mobile Datenverbindung. Hier könnten WLAN zwar potenziell die Mobilfunknetze entlasten. Allerdings bauen die Mobilfunkunternehmen gerade den nächsten Standard des Mobilfunks LTE,4G, aus. LTE kann – noch theoretisch –Bandbreiten erreichen, welche die Leistungen der DSL-Anschlüsse, die ja auch die Grundlage für WLAN-Router bieten, übertreffen. Zusätzlich entlastet ein auf den LTE-Standard aufgerüstetes Mobilfunknetz auch den bisherigen Standard UMTS und wird auch im UMTS-Netz die Leistungen verbessern. Vermutlich wird die Notwendigkeit von WLAN-Angeboten für den öffentlichen Raum bald nachlassen.”
Wahrscheinlich hat Herr Lämmel die Power von LTE noch nicht ausreichend getestet, um festzustellen, dass er mit einem Standardtarif innerhalb von Sekunden bei voller Ausstattung das ganze monatliche Datenvolumen herunterladen kann. Aber wahrscheinlich ist ihm auch nicht bewusst, dass vor allem in Großstädten die großen Telekommunikationsunternehmen schon in Richtung WLAN denken, um als Ergänzung zu ihren immer mehr genutzten Funkzellen diese zu entlasten. Insofern kann man durch die mobile Nutzung davon ausgehen, dass die Notwendigkeit von WLAN-Angeboten für den Öffentlichen Raum noch steigen wird.
Als nächstes redete sein Kollege Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) zu Papier. Er gehört offensichtlich nicht zum CDU-Sozialflügel.
“Wenn ich mir den vorliegenden Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Telemediengesetzes anschaue, wird mir sofort klar, wohin die Reise mal wieder gehen soll: Da gerieren sich die Genossen erneut zu Sozialaposteln par excellence, fordern freies Internet für alle, freie I-Pads für alle, freie Rechner für alle. Ich muss schon genau in den Text hineinlesen, um zu sehen, ob es sich hier um eine Hartz-IV-Debatte handelt oder ob es um die Haftungsfrage für WLAN-Betreiber geht.”
Allerdings war ich eben trotz mehrfachem Lesen nicht in der Lage, die Forderung von freien “I-Pads für alle” und “freie Rechner für alle” im Linken-Entwurf zu finden. Wohl aber die Forderung, mehr Menschen Zugang zu digitalen Teilhabe zu ermöglichen.
Im Gegensatz zu seinem Kollegen Lämmle sieht Nüßlein schon, dass der Ist-Zustand ein Problem für Kneipenwirte ist:
“Warum sollte ein Kneipenwirt dafür belangt werden können, wenn ein Internetpirat in seinem

WLAN-Netz Beute macht? Warum sollte der Kneipenwirt dafür kostenpflichtig abgemahnt werden und dafür schließlich auch noch kräftig Schadensersatz gegenüber dem geschädigten Rechteinhaber zahlen? Dass ein solcher Fall bei einem betroffenen gewerblichen WLAN-Betreiber nicht gerade ein Anreiz ist, das Netz weiterhin anzubieten, und dass infolge solcher Vorkommnisse vielleicht der öffentlich zugängliche WLAN-Ausbau in Deutschland ins Stocken geraten könnte, vermag auf den ersten Blick denkbar zu sein.”
Er sieht dann auch gleich in dem Pilotprojekt von Kabel Deutschland in Berlin und Berlin angestrebten 100 Hostspots eine “flächendeckende Versorgung”, die das Problem lösen wird.
Seinen WLAN-Zugang zuhause möchte er aus diversen Gründen nicht teilen, mein Lieblingsgrund ist der Ökonomische, die Nachbarn sollen sich gefälligst selbst Internet kaufen:
“In Ihrem Gesetzentwurf verteufeln Sie, geschätzte Linkskollegen, dass „Betreiber/innen von drahtlosen Netzwerken … die Mit-Nutzung ihrer Netze in aller Regel durch Verschlüsselungsverfahren unmöglich“ machen. Die Betreiber versuchten, „ihre Netze so gut als möglich abzuriegeln“. Ja, was sind das doch für böse Menschen! Gar nicht so sozial wie die guten Linken, die ja alles für alle öffnen wollen! Schlimm, so was! Ich weiß nicht, ob Sie, Frau Wawzyniak, Sie, Herr Korte, Sie, Frau Jelpke, oder Sie, Frau Pau, Ihr privates WLAN-Netz zu Hause einfach so von Ihren Nachbarn oder sonstigen Personen mitnutzen lassen wollen. Das sehe ich jedenfalls schon mal aus ökonomischen Gründen nicht ein – soll sich der Nachbar doch einen eigenen Zugang besorgen –, aber vor allem aus Sicherheits- und, ja, aus Haftungsgründen.”
(Fun-Fact: Die Linke MdB Halina Wawzyniak kündigte an, das WLAN in ihrem Bürgerbüro zu öffnen)
Und das geht noch weiter, meine Lieblingsstelle ist das mit dem “Mutter-Teresa-Motiv 2.0″:
“Dabei gäbe es „eine Reihe guter Gründe … ihre Netze zur Mitnutzung zu öffnen“, unter anderem: „Private könnten ihre Netze insbesondere aus sozialen Motiven heraus öffnen, um insbesondere sozial benachteiligten Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen.“ Wenn ich zwischen diesem Mutter-Teresa-Motiv 2.0 einerseits und den Risiken und Sicherheitsbedenken bei unverschlüsseltem WLAN-Netz andererseits abzuwägen hätte, wüsste ich schnell, dass ich mein Netz verschlüssele. “
Wenigstens eine klare Linie.
Lars Klingbeil (SPD) vertrat anschließend eine sozialere Linie und erklärte den gesellschaftlichen Mehrwert von offenen WLANs:
“Drahtlose lokale Netzwerke sind ein wichtiger Bestandteil der digitalen Infrastruktur, und diese können – insbesondere in Städten und Ballungsräumen, aber auch in öffentlichen Räumen – einen Zugang zum Internet eröffnen und so die öffentlichen Räume im Netz sicherstellen. Es muss endlich eine Selbstverständlichkeit werden, dass in öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen sowie im öffentlichen Personenverkehr auch ein öffentlicher Zugang zum Netz möglich ist. Zu erkennen sind darüber hinaus auch die Potenziale von WLAN-Netzen, die ebenso brachliegen, weil Privatpersonen, Haus- und Wohngemeinschaften, Familien, Nachbarschaftsinitiativen oder auch kleinere Vereine aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung daran gehindert sind, ihre Internetzugänge mit anderen zu teilen. Damit wird digitale Teilhabe gerade auch für sozial-schwache Schichten unnötig erschwert.”
Er wünscht sich eine interfraktionelle Lösung, weil doch alle drei Initiativen (Die Grünen haben eine eigene angekündigt, aber noch nicht vorgelegt) in die gleiche Richtung gehen und alle eine Lösung für das Problem der Störerhaftung suchen würden:
“Wenn man sich das Abstimmungsergebnis im Bundesrat und die heute vorliegenden Initiativen anschaut, dann wäre dies doch ein bedeutendes Thema, welches die Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker in Abstimmung mit den Wirtschafts- und Rechtspolitikerinnen und -politikern aller Fraktionen vielleicht auch als interfraktionelle Initiative auf den Weg bringen könnten. Im Grunde verfolgen alle drei Initiativen das gleiche Ziel, und es ist zu begrüßen, dass wir uns offensichtlich fraktionsübergreifend einig sind, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Von daher bin ich zuversichtlich, dass wir auch gemeinsam Wege finden können, um dieses Ziel zu erreichen.”
Jimmy Schulz (FDP) versuchte anschließend einen Spagat über die Quadratur des Kreises, indem er einerseits anonyme Möglichkeiten forderte, andererseits den Gesetzesvorschlag der Linken kritisierte.
“In ihrem altruistischen Antrag hat die Linke zwar konkrete Änderungsvorschläge für das Telemediengesetz von der Digitalen Gesellschaft e. V. abgeschrieben, aber sie offensichtlich nicht den Pferdefuß daran gesehen; denn welche Verpflichtungen Betreiber eines WLAN nach dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz haben, wenn wir sie einfach unter die Privilegierung für Provider stellen, und wie diese gehandelt werden sollen, wird in dem Antrag nicht klar. Wenn ein WLAN-Betreiber – wie im Vorschlag der Linken – mit einem Diensteanbieter gleichgestellt wird, stellt sich die Frage, ob er dann auch dessen Pflichten, die sich aus § 13 TMG ergeben, übernehmen muss. Und auch im Telekommunikationsgesetz finden sich zahlreiche Speicher- und Auskunftspflichten für Diensteanbieter, denen dann auch die privaten WLAN-Betreiber unterliegen könnten. Solche Kollateralschäden können nur auftreten, wenn Vorschläge nicht zu Ende gedacht werden, und das darf uns im Sinne der Verbraucher nicht passieren!”
Das ist aber Unsinn und Jimmy Schulz sollte es besser wissen: Der Vorschlag der Linken und der Digiges befasst sich gar nicht mit der Frage, ob Betreiber öffentlicher WLANs nun Diensteanbieter im Sinne des § 2 TMG sind. Wenn sie Diensteanbieter sind, und davon geht z.B. der BGH schon für die heutige Rechtslage (also auch ohne unsere Änderung!) aus, dann ist zwar im Prinzip auch § 13 TMG anwendbar. Aber dass wir an der Definition des Diensteanbieters nicht herumdoktern wollen, hat einen sehr guten Grund: Diese Definition beruht auf der eCommerce-Richtlinie der EU, sodass der deutsche Gesetzgeber hieran gar nichts ändern könnte, ohne dass wieder ein Vertragsverletzungsverfahren drohen würde. Ob die Rechtsfolgen des § 13 TMG nun angemessen sind, mag eine spannende Frage sein – sie stellt sich aber unabhängig von unserem Vorschlag: Der verschärft keinesfalls die rechtlichen Anforderungen für WLAN-Provider, einfach weil sie heute schon Diensteanbieter im Sinne von § 2 TMG sind. Unser Vorschlag lässt die WLAN-Betreiber aber durch die Anwendung des § 8 TMG auf jeden Fall ganz erheblich besser stehen, was die Störerhaftung angeht.
Im Ergebnis ist das von Jimmy Schulz angesprochene Problem also ein klarer Fall von FUD – aber wahrscheinlich war er einfach in der unglücklichen Lage, für die FDP-Fraktion sprechen zu müssen.
Insofern irritiert sein Vorwurf, unser Vorschlag wäre populistisch und wenig durchdacht:
“Dies alles muss geklärt werden, um sicherzustellen, dass anonymes Surfen möglich ist, das den WLAN-Betreibern aber auch nicht zu viele Pflichten auferlegt. Und so kann das Ansinnen, Internet von allen für alle zur Verfügung zu stellen, ganz schnell nach hinten losgehen. Ich plädiere daher dafür, die vorliegenden Anträge abzulehnen. Stattdessen müssen wir eine breit angelegte Debatte führen und dürfen nicht nur die Verantwortung immer wieder auf andere schieben. Schnellschüsse bringen uns hier nicht weiter! Die Opposition tut gut daran, sich mit durchdachten Vorschlägen in die Debatte einzubringen, anstatt populistische Forderungen aufzustellen.”
Wir sind aber gespannt, welche Vorschläge die FDP einbringt, um offene WLANs und anonymes Surfen zu ermöglichen.
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) erklärte das Problem:
“Die Absurdität dieser Regelung muss man sich einmal vor Augen führen. Das wäre so, als wenn ich ein Restaurant betreibe und nach einer Prügelei für die an den beteiligten Personen entstandenen Schäden zur Verantwortung gezogen werden würde. Trotz dieser offenkundigen Absurdität wurde diese Regelung von der Rechtsprechung bestätigt. Das hat weitreichende Folgen. So gehen Bibliotheken, Cafés, Kommunen oder private Personen ein großes Risiko ein, wenn sie ihre WLANs bereitstellen. Im Zweifel werden sie darauf verzichten, dieses Risiko einzugehen. Gerade für Kommunen, die die Idee öffentlicher Freifunknetze unterstützen, ist dies ein zentraler Hinderungsgrund.”
Und begründete den eingebrachten Gesetzesentwurf:
“Kurz und gut: Unser Gesetzentwurf würde die dringend benötigte Rechtssicherheit für Anbieter offener WLANs schaffen. Außerdem beseitigen wir das absurde Risiko, wegen Straftaten, die andere begehen, haftbar gemacht zu werden, auch für Anbieter offener WLANs. Damit würden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die einen umfassenden Aufbau eines offenen WLAN-Netzes ermöglichen. Wir täten deshalb gut daran, nicht unnötig Zeit mit irgendwelchen Prüfaufträgen zu verplempern, sondern die Rechtssicherheit endlich herzustellen, am besten auf Basis unseres Gesetzentwurfes.”
Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) teilt unsere Kritik und Argumentation:
“Kritiker des Urteils verweisen darauf, dass der BGH sich nicht mit dem einschlägigen Paragrafen des TMG, § 8, beschäftigt hat. Die Ausblendung der im TMG vorgesehenen Privilegierung sei vor allem deswegen nicht nachvollziehbar, da es sich im Zuge der Bereitstellung eines WLAN lediglich um eine Durchleitung, nicht aber die Speicherung von Informationen bzw. Daten Dritter handle. Somit könne der Betreiber eines WLAN durchaus als Access Provider angesehen werden, weshalb sich der BGH zwingend mit der Vorschrift des § 8 TMG hätte beschäftigen müssen. Durch dieses Versäumnis sei ein ursprünglich weder im TMG noch in der E-Commerce-Richtlinie der EU vorgesehenes Ungleichgewicht zwischen gewerblichen und privaten Anbietern im Vergleich zu kommerziellen Internetprovidern entstanden. Man kann diesen Kritikern und dieser Argumentation nur recht geben.”
Aber irgendwie wollen die Grünen dann doch lieber einen eigenen Vorschlag einbringen. Wir sind gespannt:
“Statt nun nur eine weitere Aufforderung in Richtung Bundesregierung vorzulegen und sich hierbei auf die bisherigen Aufforderungen mit den beschriebenen Schwächen zu beziehen, scheint es angeraten, lieber gleich einen konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, der eine solche rechtliche Klarstellung direkt vornimmt. Dies hat die Fraktion der Linken heute getan, indem sie eine entsprechende Initiative der Digitalen Gesellschaft e. V. vom Juni dieses Jahres aufgegriffen hat. Diese Initiative aus der Mitte der Zivilgesellschaft begrüßen wir ausdrücklich und finden – das sagen wir hier in aller Deutlichkeit – auch nichts Verwerfliches daran, wenn eine Fraktion des Deutschen Bundestages sich dafür entscheidet, eine solche gute Initiative zu übernehmen und heute hier einzubringen – im Gegenteil. Vielmehr begrüßen wir es, dass die Regierungsfraktionen durch die Vorlage eines konkreten Vorschlags dazu gebracht werden, sich mit diesem für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft so wichtigen Thema endlich auseinanderzusetzen. Die Hoffnung, dass auch die Bundesregierung die anschließenden Beratungen zum Anlass nimmt, tatsächlich noch in dieser Legislatur einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, geben wir indes nicht auf. Dennoch behalten wir es uns vor, ebenfalls noch einen eigenen gesetzgeberischen Vorschlag einzubringen.”
Die Debatte geht dann im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie weiter. Wir bleiben dran.
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