Donnerstag, 16. Mai 2013

Privilegien auf Lebenszeit: EU-Beamte können nicht zum Sparen gezwungen werden

Privilegien auf Lebenszeit: EU-Beamte können nicht zum Sparen gezwungen werden:
Im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entscheiden EU-Beamte darüber, ob ihre Gehaltskürzungen rechtmäßig sind. (Foto: Flickr/sprklg)
Im Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entscheiden EU-Beamte darüber, ob ihre Gehaltskürzungen rechtmäßig sind. (Foto: Flickr/sprklg)
Am Montag begannen Verhandlungen zwischen Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlamentariern und EU-Beamten. Die Brüsseler Beamten halten die von den Mitgliedsstaaten geplanten Kürzungen bei ihren Gehältern für unrechtmäßig.
Die Führer der EU-Staaten hatten bei ihrem letzten Treffen am 7. Mai verschiedene Sparmaßnahmen vorgeschlagen. So sollen etwa die Beamtengehälter zwei Jahre lang nicht erhöht und danach weiter gesenkt werden, berichtet EUobserver. Das Renteneintrittsalter soll von 63 auf 67 Jahre angehoben werden. Die Beamten-Pensionen sollen um 20 Prozent gekürzt werden. Die Arbeitszeit soll von derzeit 37,5 Stunden auf 40 Stunden angehoben werden.
Ein Gutachten der Rechtsabteilung des EU-Rats deutet darauf hin, dass diese Kürzungen vom Luxemburger EU-Gericht zurückgewiesen werden könnten. Dort heißt es:
Die geplanten Maßnahmen würden beispiellose Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen für die EU-Beamten bedeuten (…) Das macht es schwer vorherzusagen, in welchem Ausmaß ein bestimmtes Maßnahmenbündel von EU-Gerichten als unvereinbar mit den allgemeinen Grundlagen und fundamentalen Rechten beurteilt würde.
Alle Arbeitnehmer in Europa seien vor einem „rückwirkenden Entzug erworbener Rechte“ geschützt durch ein Prinzip, das „eng verbunden sei mit dem Recht auf Eigentum“, so das Gutachten. Plötzliche Änderungen ohne angemessene Übergangsmaßnahmen widersprächen dem Rechtsprinzip der legitimen Erwartungen. Die ursprünglich vereinbarten Arbeitsbedingungen seien entscheidend gewesen bei der Entscheidung, ein EU-Beamter zu werden. „Dazu gehört in den meisten Fällen, dass sie sowohl ihre Heimat als auch ihr Sozialversicherungssystem verlassen haben“, so das Gutachten.
Am Donnerstag und Freitag beteiligen sich fast alle Beamten des EU-Rats an einer Arbeitsniederlegung. Nur die unentbehrlichen Beamten bleiben auf ihren Posten. Bereits im Februar hatten EU-Beamte erfolgreich gegen Einsparungen des Budgets der EU-Verwaltung gestreikt (hier).
Eine Pressemeldung der Gewerkschaft der EU-Beamten kritisierte die Mitgliedsstaaten. Diese führten eine Kampagne, um „die europäischen Institutionen zu schwächen“. Die geplanten Maßnahmen würden die „Beschäftigung kompetenter Mitarbeiter“ erschweren. Brüssel werde gezwungen, auf abgeordnetes Personal aus den EU-Staaten zurückzugreifen.
Das niedrigste Gehalt für EU-Beamte beträgt 2.600 Euro. Doch hochrangige Beamte verdienen weit mehr als 10.000 Euro im Monat, zum Teil mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier).
Sowohl die Anwälte, die das Gutachten erstellten, als auch die Brüsseler Richter, die über die Rechtmäßigkeit der Gehaltskürzungen entscheiden müssen, wären selbst von den Kürzungen betroffen.

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