Donnerstag, 23. Mai 2013

Höchstrichterliches Urteil: Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu

Höchstrichterliches Urteil: Hartz-IV-Kindern steht ausreichend großes Bett zu: Dreijährige Kinder müssen nicht in einem Gitterbettchen für Babys schlafen, auch wenn ihre Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Zuvor hatten Behörden und Gerichte einer alleinerziehenden Mutter die Anschaffung grundsätzlich verwehrt.

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