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Mittwoch, 21. November 2012
Beleidigungen am Arbeitsplatz : Kündigung auch ohne Abmahnung
Beleidigungen am Arbeitsplatz : Kündigung auch ohne Abmahnung:
Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen können eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Einträge in sozialen Netzwerken wie Facebook.
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