Mittwoch, 21. November 2012

Beleidigungen am Arbeitsplatz : Kündigung auch ohne Abmahnung

Beleidigungen am Arbeitsplatz : Kündigung auch ohne Abmahnung: Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen können eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Einträge in sozialen Netzwerken wie Facebook.

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