Samstag, 20. April 2013

Schweizer Bankguthaben können enteignet werden

Schweizer Bankguthaben können enteignet werden: Achtung, an alle die Kunden bei einer Schweizer Bank sind. Die Guthaben können im Falle einer Schieflage der Bank konfisziert werden, genau wie in Zypern geschehen. Die FINMA hat still und heimlich die Bankgesetze geändert, die einen sogenannten Bail-In erlauben. Auch in der Schweiz ist damit die Sicherheit des Geldes auf dem Konto nicht mehr gewährleistet. Wenn die Behörden es für notwendig erachten werden die Guthaben zur Rettung der Bank einkassiert.







Im Newsletter der Anwaltskanzlei Schellenberg Wittmer vom Februar 2013 steht:



Verlusttragung und Bail-in für Schweizer Banken



Wenn eine Bank in Schieflage gerät oder ihre Kapitalisierung nicht mehr angemessen ist, kann die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (“FINMA”) Massnahmen ergreifen, um die Bank auf eine tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen, anstatt sie zu liquidieren. “Verlusttragung” und “Bail-in” sind wichtige Instrumente, um derartige Massnahmen umzusetzen. Diese Möglichkeiten bestehen neu infolge der Revision des Bankengesetzes im Jahre 2011 und der Bankeninsolvenzverordnung im Jahre 2012 sowie des Inkrafttretens der neuen Eigenmittelverordnung auf den 1. Januar 2013.



Die Definition eines Bail-In laut Wikipedia:



Bail-In ist ein Begriff aus der Finanzwirtschaft. Er bezeichnet die Mithaftung von z.B. Gläubigern einer Bank bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Instituts, obwohl sie an der Schieflage des Instituts unschuldig sind.



Ein bekannter realisierter Fall eines Bail-In ist die Hilfe der EU-Staaten für Zypern und die zypriotischen Banken, wobei Gläubiger der Banken, die Geldanlagen über 100.000,-€ und damit entsprechende Forderungen gegenüber den Geldinstituten haben, ohne ihr Einverständis an der Restrukturierung der Banken beteiligt werden, indem ihre Forderungen um einen Teil -bis zu 50 % -gekürzt werden.



Jeder Kunde einer Bank sollte wissen, wer Geld einem Finanzinstitut anvertraut wird damit zu einem Gläubiger. Das Geld gehört einem nicht mehr sobald es eingezahlt wird und auf dem Konto landet. Die Bank verwahrt also das Geld nicht, sondern man hat der Bank einen Kredit gegeben.



Das fatale daran ist aber, einen Kredit ohne irgendeine Form der pfändbaren Sicherheit im Austausch zu bekommen. Bei einer Bankenpleite muss man mit einem Abschreiber rechnen bis hin zu einem Totalverlust.



Umgekehrt geben Banken nur Kredite an ihre Kunden gegen Sicherheiten die sie bei Zahlungsunfähigkeit verwerten können, ist ja klar. Das heisst, eigentlich müsste man wenn man Geld aufs Konto einzahlt eine Sicherheit von der Bank als Ausgleich verlangen.



"Ihr wollt mein Geld? Dann will ich einen Pfand von Euch!"



Aber es kann sogar noch schlimmer kommen. Je nachdem wie die Behörden die Gläubigerbeteiligung im Konkursfall auslegen, kann die Kreditlinie zur Haftung herangezogen werden. Man verliert nicht nur das Guthaben, sondern wird noch in Höhe des Kreditlimits an der Banksanierung beteiligt, muss also Geld nachschiessen.



Leute, der Präzedenzfall Zypern zeigt, sie können machen was sie wollen und einem das Geld vom Konto willkürlich stehlen. Sie können einem auch den Zugriff aufs Konto wochenlang verweigern und man steht ohne Geld da. Jetzt machen sie den "Ausnahmefall" Zypern zur Regel.



"Und es ist weg ..."



In der Schweiz sind Guthaben genau so gefährdet wie in der EU. Vergesst Staatsgarantien oder Einlagensicherungen. Im Anspruchsfall lösen diese sich in Luft auf. Deshalb Banken nur noch im Minimum für den Zahlungsverkehr nutzen und ja kein Guthaben dort halten.



Das einzige was jetzt noch einen Schutz vor Verlust und Enteignung garantiert ist Bargeld und physisches Gold und Silber zu Hause.



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