Freitag, 28. September 2012

Landgericht Köln verbietet alte Tagesschau-App

Landgericht Köln verbietet alte Tagesschau-App:
Das Landgericht Köln hat die Tagesschau-App ind er Version vom 15. Juni 2011 verboten, weil diese nicht kompatibel mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei. Damit unterliegt die Tagesschau vor Gericht gegen die klagenden Verleger. Aber keine Panik: Es gibt ja bereits neuere Versionen der sehr empfehlenswerten Tagesschau-App. Aus Protest gegen das Urteil sollte man sich diese heute herunterladen!
Die richtige Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ist: Ändert den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, damit die Tagesschau selbstverständlich uns ihre Inhalte im Netz zur Verfügung stellen kann. Wir bezahlen sie immerhin dafür!
Update: Heise berichtet darüber. Tagesschau-App: Etappensieg für Verleger.
Das Gericht hatte sich der Argumentation der Verleger angeschlossen, wonach es sich bei der Tagesschau-App um ein nicht sendungsbezogenes presseähnliches Angebot handelt, das gemäß den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags unzulässig sei. Deshalb liegt nach Auffassung des Gerichts ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor. [...]Die Kammer betwertet die Tagesschau-App deshalb als presseähnlich, weil nach ihrer Auffassung das Angebot geeignet sei, als Ersatz zur Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften zu dienen.
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