Samstag, 15. September 2012

Transsexuelle: Kasse muss Brust-Operation zahlen

Transsexuelle: Kasse muss Brust-Operation zahlen: Das Bundessozialgericht in Kassel hat einer Klage zweier Transsexuellen stattgegeben. Menschen, die transsexuell sind, haben einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Krankenkasse für die Übernahme der Kosten einer klinischen Brustvergrößerung, so die Richter. Schließlich mache der Gesetzgeber bei Transsexualität unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme...

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