Freitag, 29. März 2013

Polizei muss künftig für das Parken zahlen

Polizei muss künftig für das Parken zahlen:
Wer demnächst mal wieder gefühlt viel zu lange auf die Polizei wartet, sollte nicht gleich schimpfen.

Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich groß, dass die Beamten zwar schon da sind, aber gerade einen

Parkplatz suchen, oder Kleingeld – oder beides. Denn für die Polizei gilt nun endgültig die offizielle

Anweisung, dass für alle Polizeifahrzeuge, egal ob Funk- oder Zivilwagen, in Parkraumzonen ein Ticket

am Automaten gezogen werden muss.
Ausgenommen sind „Eilaufträge“, also wenn die Polizei mit Blaulicht unterwegs ist, etwa weil flüchtige

Kriminelle gejagt werden oder Gefahr in Verzug ist.
„Wahnsinn“ nennt das ein Beamter, der regelmäßig Funkwagen fährt.
In der Praxis sähe der kommende Einsatz, zum Beispiel die Spurensicherung nach einem Kellereinbruch, so aus:
Der Polizist fährt zum Tatort, sucht – wenn es schlecht läuft – vielleicht 20 Minuten einen Parkplatz.

Dann kramt er nach Kleingeld, das er laut der Geschäftsanweisung dabei haben muss

(„…sind ausreichend geeignete Barmittel zur etwaigen Gebührenverauslagung mitzuführen).
Er füttert den Parkscheinautomaten, muss dabei ungefähr im Kopf haben, wie lange die Ermittlungen dauern werden.

Wenn er Pech hat, ziehen sie sich hin, dann muss er mittendrin den Spurensicherungspinsel fallen lassen und

„nachfüttern“. Am Ende sammelt er jeden einzelnen Beleg, bis er am Monatsende alle Bons herauskramt,

einen Vordruck für „Auslagen-Ersatz“ ausfüllt, den er bei der Reisenkostenstelle einreicht.
Ein paar Wochen später hat er dann sein ausgelegtes Geld wieder auf dem Konto.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.tagesspiegel.de
PS :
Nein es handelt sich nicht um einen Aprilscherz ;-)

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