Freitag, 14. September 2012

Kassen dürfen nicht mit Rabatten werben

Kassen dürfen nicht mit Rabatten werben: Wie das Sozialgericht Berlin jetzt entschied, dürfen Krankenkassen bei der Werbung um neue Mitglieder keine Rabatte für Möbelhäuser oder Freizeitangebote verwenden. Das Gericht begründete seine Entscheidung, in dem es ausdrücklich auf das in erster Linie auf die Gesundheit seiner Mitglieder gerichtete Interesse der Krankenkassen verwies...

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