Dienstag, 25. September 2012

German Circle: Kein Geld nach Rotlicht-Verstoß - Kündigung selbst herbeigeführt

German Circle: Kein Geld nach Rotlicht-Verstoß - Kündigung selbst herbeigeführt: Nürnberg/gc. Überfährt ein Berufskraftfahrer eine Ampel bei Rot und verliert wegen des anschließenden Entzugs der Fahrerlaubnis seinen Job, kann das auch zur zumindest vorübergehenden Sperrung des beantragten Arbeitslosengeldes führen. Darauf hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hingewiesen (Az. L 3 AL 5066/11).

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen