Samstag, 8. September 2012

Gauweiler: Regierung muss gegen Entscheidung der EZB rechtlich vorgehen

Gauweiler: Regierung muss gegen Entscheidung der EZB rechtlich vorgehen:
Aktuell: Goldman Sachs: Verfassungsrichter in Karlsruhe werden dem ESM zustimmen
Die Ankündigungen des EZB-Chefs am Donnerstag waren erwartet worden. Die EZB wird nun Staatsanleihen im unbegrenzten Ausmaß von Staaten am Sekundärmarkt ankaufen (hier). Doch die Entscheidung des EZB-Rates trifft nicht überall auf Zustimmung. So steht die Deutsche Bank hinter Jens Weidmanns Entschluss, einem Ankauf nicht zuzustimmen (hier). Auch der CSU-Politiker Peter Gauweiler ist alles andere als erfreut.
Peter Gauweiler: Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist verbotene Staatsfinanzierung.
Peter Gauweiler: Der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist verbotene Staatsfinanzierung.
„Diese Beschlüsse widersprechen dem in den Verträgen von Maastricht und Lissabon ausdrücklich festgelegten Verbot der Staatsfinanzierung“, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Die Bundesregierung „muss dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen, wenn ihre Kritik nicht in den Wind gesprochen sein soll“. Nur sie könne eine derartige Nichtigkeitsklage durchführen, so Peter Gauweiler. Er selbst hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen den Rettungsschirm ESM eingelegt (Goldman Sachs geht bereits von einem Durchwinken des ESM aus – hier).
Von der Aussage Mario Draghis, die gekauften Anleihen zu sterilisieren – also das durch den Kauf der Anleihen in den Markt gepumpte zusätzliche Geld an anderer Stelle wieder aus dem Markt zu nehmen (mehr hier) – sieht Peter Gauweiler skeptisch.  „Wenn die EZB erklärt, die Gelddruckmaschine anzuwerfen, um Anleihen der Schuldnerstaaten zu einem Preis anzukaufen, den sonst niemand zahlen würde“, würden nicht nur die Schulden entwertet, „sondern auch unser aller Geld“. Ein Anstieg der Inflation sei die zwangsläufige Folge“.
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